Wichtige Information zu ärztlichen Verordnungen für Heilmassagen und physikalische TherapienÄrztlich verordnete Maßnahmen wie Heilmassagen (HM), Wärmebehandlungen (MP) oder Elektrotherapie können in der Regel maximal zweimal pro Jahr in Anspruch genommen werden. Pro Verordnung sind dabei entweder 6 oder 10 Einheiten möglich. Dies ist immer von der ärztlichen Diagnose abhängig.
Bitte beachten Sie:
Die Genehmigung dieser Maßnahmen hängt von Ihrer jeweiligen Krankenkasse ab und kann unterschiedlich ausfallen. Manche Kassen verlangen eine Bewilligung vor Behandlungsbeginn, andere übernehmen die Teilkosten direkt.
Ich empfehle daher, sich vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen ob eine Bewilligung notwendig ist.
Preise mit ärztlicher Verordnung:Pro Termin (Massage, Elektrotherapie und Wärmebehandlung) - 50 Minuten - 65 Euro
Rückerstattungstarife der jeweiligen Krankenkassen -
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Kostenübernahme durch ZusatzversicherungenFür therapeutische Leistungen wie Heilmassagen, Wärmebehandlungen und Elektrotherapie ist in der Regel eine ärztliche Verordnung erforderlich. Diese Verordnung dient als medizinische Grundlage für die geplanten Behandlungen und ist häufig Voraussetzung, damit die Zusatzversicherung einen Kostenersatz oder eine Kostenbeteiligung übernimmt.
Wichtig zu wissen: Zusatzversicherungen übernehmen grundsätzlich nur jene Leistungen, die im jeweiligen Versicherungsvertrag ausdrücklich vereinbart sind. Der Leistungsumfang kann je nach Anbieter und Tarif unterschiedlich ausfallen – daher lohnt sich ein genauer Blick in die Vertragsunterlagen.
Zusammengefasst:
Eine ärztliche Verordnung ist in den meisten Fällen bei den Zustatzversicherungen erforderlich.
Die Versicherung übernimmt nur jene Leistungen, die laut Vertrag gedeckt sind.
Eine vorherige Bewilligung durch die Versicherung kann notwendig sein, ist aber kein Muss
In manchen Versicherungsverträgen gibt es auch Vereinbarungen wo keine ärztliche Verordnung notwendig ist.
Im Zweifelsfall hilft ein persönliches Gespräch mit dem Versicherungsanbieter, um Klarheit über die Voraussetzungen und den Leistungsrahmen zu schaffen.
Gesundheitshunderter der SVS:Sollte eine
Versicherung der SVS bestehen, so denken Sie an den
Gesundheitshunderter!